im Jahre 2017 / 2018

regierten:

 

Prinzessin Martina I., die eingemeindete Möhn mit Joggingschuh und Glamour 

Bäuerin Claudia I., das Taxi fahrende Nesthäkchen vom Husserhof

Jungfrau Moni I. von Musik, Tanz und Firlefanz

 Regierungserklärung

  §1 Der Elferrat, die Funken, die Tanzfanterie und vor allen Dingen die Möhnen sind aufgefordert das Dreigestirn während der Session tatkräftig zu unterstützen und auf deren Auftritten zu begleiten.

§2 Die Nachbarschaft der Tollitäten werden dazu eingeladen die Behausungen des Dreigestirns festlich auszuschmücken, damit alle durchreisenden Jecken auf den ersten Blick erkennen können, wo die Damen residieren.

Termine hierfür sind der 29.12. und 30.12. diesen Jahres.

Die Fahne der Föttsches-Föhler ist nur aufzustellen, wenn die Herren in diesem Jahr auf der Bühne aktiv werden.

§3 Ab heute erfolgt ein Zusammenschluss der Orte Limbach und Löhe. Neue Prachtstraße vom „LÖLI“ wird der Wirtschaftsweg zwischen den beiden Orten, der von der KG Flöck-Flöck in Kürze mit Beleuchtung und Einkehrmöglichkeiten ausgebaut wird.

§4 Um die Dorfgemeinschaft des neuen Ortes zu fördern werden die Nachbarn des Dreigestirns dazu verpflichtet gemeinsam einen Wagen zu bauen. Auch alle anderen LÖLIS und natürlich das ganze Kirchspiel werden angehalten sich rege am karnevalistischen Treiben zu beteiligen.

§5 Die „Rentner-Möhnen“ werden dazu angehalten den nun geschwächten Möhnen unter die Arme zu greifen. Einsatzpläne und offene Programmpunkte für Weiberfastnacht können ab morgen bei der Präsidentin abgerufen werden.

§6 Das Dreigestirn ist seitens des Elferats während der Session mit genügend Kaltgetränken, also ASCO und Wasser und einem stets annehmbaren Klima auf der Bühne, notfalls durch Einsatz von Ventilatoren, bei Laune zu halten. Nervennahrung in Form von „Mon Cherie“ und der weißen Lindor Kugel sollten immer griffbereit sein.

Der Adju ist während den Veranstaltungen mit gut gekühltem alkoholfreiem Radler zu versorgen.

§7 Die Damen der Möhnen werden dazu aufgefordert sich in den nächsten 88 Tagen um die Ehemänner und Kinder des Dreigestirns zu kümmern und dafür Sorge zu tragen, das stets ein anständiges Mittagessen auf dem Tisch steht, das Haus sauber und immer genug saubere Kleidung im Schrank ist und alle Termine der Kinder wahrgenommen werden können.

§8 Die Session ist kurz und von daher halten wir uns auch kurz

und fassen die restlichen Paragraphen gemäß dem kölschen Grundgesetz zusammen:

Et es wie et es !
Et kütt wie et kütt !
Et hätt noch immer jot jejange!
Dringste eine met?
Jede Jeck eß anderß !

Und dat jitt et nur, nur, nur he in Lempisch!!!

Verkündet am Tag der Proklamation, 18.11.2017