im Jahre 2013 / 2014

 

Es regieren in der Session 2013 – 2014…

Prinz Thomas I. dem Schniggisch Hettwich singe Jung
 
mit seiner Lieblichkeit…
 
Prinzessin Anja I. der strahlende Stern aus Honnef am Rhing
 
…und den Adjutanten Dietmar (Didi) aus Oberplag und Thomas (Tom) aus Sessenhausen.
 
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Die Regierungserklärung der Tollitäten
 

Mit sofortiger Wirkung tritt im 88. Jahr des Bestehens der KG „Flöck-Flöck“,

folgende Regierungserklärung in Kraft:

   
 I
Der Elferrat und die Möhnen werden gebeten, dass Prinzenpaar und sein Gefolge während der Session tatkräftig zu unterstützen und wie gewohnt ein tolles Programm auf den Veranstaltungen zu präsentieren.
 
§ II
Wir wünschen, dass uns die großartigen Blau-Weissen Funken auf den auswärtigen Terminen begleiten, um den Verein standesgemäß zu präsentieren und für einen süßen Anblick zu sorgen.
§ III
Datt Sessenhüser-Völkchen wird dazu eingeladen, das königliche Nest artgerecht zu schmücken und in Schuss zu halten. Die Fahne der Föttchesföhler ist am Sessenhausener-Hofe sehr gerne gesehen.
 
§ IV

Wer für den Veilchendienstagzug sammelt, ist mindestens mit einer kleinen Mahlzeit und Kaltgetränken zu bewirten. Keiner der Helfer darf nüchtern weitergeschickt werden. Totalausfälle sind zu beherbergen und am nächsten Morgen zu Hause abzugeben.

 
§ V
Die märchenhaften Sessenhausener werden aufgefordert aus ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen, um zu Ehren des Prinzenpaares einen besonders schönen Wagen zu bauen und möglichst vollzählig zu den Veranstaltungen zu erscheinen.
 
§ VI

Alle Familien, Vereine, Sport- und Gesangsgruppen, Tuppergesellschaften und Frauenfrühstückskreise des Regierungsbezirks sind aufgefordert, sich fleißig an Wagenbau und Zugvorbereitung zu beteiligen. Alle Jecken werden verpflichtet die Fuß- und Wagenbaugruppen  wohl gesonnen mit ausreichend Jubel zu empfangen.

 

 
 
 

§ VII

Die Familien des Prinzenpaares und der Adjutanten haben zu allen Veranstaltungen des Flöck-Flöck zahlreich, kostümiert und gut gelaunt zu erscheinen. Während der Session und zwei Monate danach, ist durch obengenannten Personenkreis alles zu tun die Tollitäten von Haus- und Hofarbeit zu befreien. Bei guter Ausführung dürfen die Arbeiten auch bis zum Jahresende fortgeführt werden.

 
§ VIII
Auf besonderen Wunsch der Prinzessin, der größte Fan der Föttchesföhler, mögen diese umgehend mit den Proben beginnen um zu Ehren der Jecken einen ihrer flotten Auftritte zum Kostümtreiben vorzutragen.
 
§ IX
Die Prinzessin ist während ihrer Regentschaft bei jeglichen Empfängen und Veranstaltungen, ausreichend mit Sektchen, ihrem Lebenselixier, welches möglichst trocken und schön kühl serviert werden muss, zu versorgen.
§ X
Alle Karnevalsjecken sind getreu unserem Leitspruch:“ Su jung kumm mer nie mih zusamme!“ aufgefordert an allen Veranstaltungen der KG und unseren Möhnen teilzunehmen. Vor dem Prinzenpaar darf niemand nach Hause gehen. Zuwiderhandelnde werden mit der Herausgabe von mindestens 30 Eiern bestraft. Die Ausgangstüren sind aus diesem Grund zu bewachen.
 
§ XI
Die ganze Narrenschaft hat sich auf allen heimischen Veranstaltungen zum Clubtanz des Prinzenpaares zu erheben, mitzutanzen und ihn in die Welt hinauszutragen.
 
Gegeben und verkündet am Tage der Proklamation – Anno 16. November 2013