Schutz unserer Jugend

Dieses Schreiben hat aufgrund künstlerischer Betätigung/Brauchtumspflege
nur für aktive Mitglieder des Vereins Flöck-Flöck Gültigkeit.
Für alle anderen Besucher unserer Veranstaltungen, gilt die Standardregelung
des Jugendschutzgesetzes!
https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Hallo liebe aktive Mitglieder,

aus gegebenem Anlass bevorstehender öffentlicher Veranstaltungen der KG Flöck-Flöck Limbach 1926 e.V., informieren wir über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz zu unseren Veranstaltungen. Insbesondere dem Schutz unserer aktiven Tänzer und Tänzerinnen des Vereins!

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Grundsätzlich fallen die Kinder und Jugendlichen während unserer Veranstaltungen und davon abhängigen Aufenthaltszeiten und die Regelungen des §5 des Jugendschutzgesetzes! Dies sagt in Kurzform folgendes aus:

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

In folgender Tabelle sind die klaren Anwesenheitszeiten bei Veranstaltungen der KG, im Zusammenhang mit Tanzdarbietungen (künstlerischer Betätigung/Brauchtumspflege) ersichtlich:

Aufgrund von künstlerischer Betätigung/Brauchtumspflege bedeutet dies für unsere „Kleinen“ und „Mittleren“ Funken, die unter 14 Jahre alt sind sich bis 22 Uhr, und die Funken die unter 16 Jahre alt sind sich bis 24 Uhr auch OHNE ihre Eltern oder OHNE weitere schriftliche Absicherung bei den Trainern als Erziehungsbeauftragte Person (Muttizettel) auf unseren Veranstaltungen aufzuhalten

Die „Großen“ Funken die unter 18 Jahre alt sind, dürfen unsere Veranstaltungen bis 24 Uhr besuchen und benötigen dafür keine Anwesenheit von Eltern oder benannten Erziehungsbeauftragten Personen wie Trainer o.ä..

(Eine grundsätzliche Beaufsichtigung der Tänzerinnen und Tänzer ist jedoch durch Trainerpersonal sicherzustellen!)

Für ALLE Funken unter 18 Jahren gilt: Ist mindestens ein Elternteil anwesend, oder es wurde eine anwesende erziehungsbeauftragte Person (Muttizettel) benannt, gibt es keine zeitliche Anwesenheitsgrenze (sei denn sie ist auf dem Muttizettel angegeben). Die erziehungsbeauftragten Personen  haben jedoch zusammen mit den Eltern, für einen sicheren nachhause Weg zu sorgen!

Hier könnt ihr das entsprechende Formular zur Ernennung erziehungsbeauftragte Personen downloaden! (Vergesst nicht die Ausweis-Kopie des Unterzeichneten Erziehungsberechtigten mit dazu zu legen!)

Wir freuen uns auf wunderbare Veranstaltungen mit Euch!

Der Vorstand der KG Flöck-Flöck