im Jahre 2014 / 2015

 

Es regierten in der Karnevalssession 2014 / 2015:

Prinzessin Gerlinde I. von Bank und Taxis  

Adjutanten:

Konrad Breul und Dietmar Eckhardt

Ganz unter dem Motto:

Janz Lempisch es usser Rand un Band, unsre Prinzessin hält das Zepter fest in der Hand!

Regierungserklärung von

Prinzessin Gerlinde I. von Bank und Taxis

 

mit sofortiger Wirkung tritt im 89. Jahr des Bestehens der KG “Flöck-Flöck” die folgende

Regierungserklärung in Kraft:

 

§ 1 Die adlige Verwandschaft unserer Prinzessin, die von Turn und Taxis  sind leider

während der ganzen Session wegen wichtiger Adelsaufgaben verhindert. Um

trotzdem ein reichliches Gefolge zu haben, hat sich unsere Prinzessin kurzerhand

entschlossen, den ganzen Elferat zu adoptieren und damit in den Adelsstand

zu erheben. Die staatsen Jungs heißen ab heute der “Elferat von Gerlinde” und

gehören zur Familie.

 

§ 2 Zu den Höhepunkten der Session zählt das Prinzessinnenfest. Damit es ein

schönes Fest wird, wird die ganze Familie von Prinzession Gerlinde I. – natürlich auch

der Elferat als Helfer fest eingeplant.

 

§ 3 Für Zwecke des Empfangs residiert Prinzessin Gerlinde I. in der Prinzenklause des Adjutanten Konrad. Die ab heute natürlich “Prinzessinnenklause” heißt.

 

§ 4 Die Möhnen sollen auch in dieser Session der Lichtblick im Limbacher Karneval

sein. Sie werden aufgefordert, an Weiberfastnacht der Prinzessin und ihren Adjutanten ein prächtiges Programm zu präsentieren.

 

§ 5 Die Prinzessin wünscht sich, dass bei den auswärtigen Terminen die Funken

Blau Weiß sie begleiten, um den Verein standesgemäß zu präsentieren, und für

einen zauberhaften Anblick zu sorgen.

 

§ 6 Die Föttchesföhler werden gebeten beim Aufstellen der Fahne größere Flur-

schäden zu vermeiden, um die Nerven der Prinzessin und der Prinzessinnenmutter

zu schonen. Die Prinzessinnenklause ist nicht vor dem ersten Hahnenschrei zu verlassen.

 

§ 7 Das Limbacher Unterdorf und die Nachbarschaft der Prinzessin werden dazu eingeladen, die Burg der Prinzessin  festlich auszuschmücken, damit alle durchreisenden Narren auf den ersten Blick erkennen können, wo  “Gerlinde I.” residiert.

 

§ 8 Die Raiffeisenbank Neustadt als Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass

der Prinzessin während ihrer Regierungszeit kein leiblicher Schaden

zugefügt wird.  Nach der Arbeit ist eine angemessene Ruhesänfte bereitzustellen.

 

§ 9 Das Taxiunternehmen Gümüs hat dafür zu sorgen, dass auf dem Taxi von Gerlinde ein Hinweis angebracht wird “Prinzessin unterwegs”, damit alle Fahrgäste der Prinzessin

den nötigen Respekt entgegen bringen.

 

§ 10 Alle Karnevalsgruppierungen, alle Vereine, alle Frauenfrühstückskreise und

Tuppergruppen, alle Sport- und Turnvereine und vor allem alle Jäger und Jagdfreunde des Regierungsbezirks “Kirchspiel Limbach” sind aufgefordert, sich fleißig am Wagenbau und der Zugvorbereitung zu beteiligen, getreu dem Motto

„Janz Lempisch es usser Rand un Band, unsere Prinzessin hält das Zepter fest in der Hand“

 

§ 11 Am Veilchendienstag ist der Zugweg festlich auszuschmücken. Die Zugteilnehmer sind

durch die Reichung von kalten und warmen Getränken auf ihrem anstrengenden Weg

zu unterstützen. An diesem höchsten Tag der Prinzessin sind alle Närrinnen und Narren aufgefordert, am Zugweg den Fußgruppen und Wagenbaugruppen freudig zuzujubeln.

 

Gegeben und kundgetan am Tage der Proklamation, dem 15.11. des Jahres 2014.

 

Alle die dieser Regierungserklärung zustimmen, sollen nun in den Schlachtruf des Karnevals

einstimmen

 

3 x Flöck Flöck Alaaf